Gefährdungsbeurteilungen

Als Betreiber oder als Arbeitergeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet alle Gefährdungen, die von ihren Einrichtungen, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsmitteln ausgehen, zu beurteilen und alle geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken zu treffen. Bei der Technischen Gebäudeausrüstung ist eine Gefährdungsbeurteilung für alle Anlagen erforderlich, von denen eine direkte Gefährdung für die Nutzer oder die Öffentlichkeit ausgeht.

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur die Prüfung auf mechanische oder technische Mängel, sondern auch die Berücksichtigung von Hygiene- und Infektionsschutzaspekten. So können beispielsweise unzureichend gewartete Lüftungsanlagen oder mangelnde Luftfilterung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Implementierung geeigneter Maßnahmen – wie regelmäßige Wartung, Nachrüstung moderner Technik oder die Verbesserung der Luftqualität – ist daher essenziell, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Mit unserem fundiertem Know-how und maßgeschneiderten Lösungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Verantwortung als Betreiber oder Arbeitgeber umfassend zu erfüllen und Ihre Anlagen sicher und zukunftsfähig zu gestalten.

Wir erstellen standardisierte Gefährdungsbeurteilungen für:

Bereich Technische Gebäudeausrüstung
– Aufzüge nach BetrSichV. mit Abgleich zum Stand der Technik und Betrachtung der hygienischen Risiken
– Förderanlagen (Laderampen, Aktentransportanlagen, Parkierungsanlagen, Hebebühnen, Fassadenbefahranlagen
– Raumlufttechnische Anlagen nach VDI 6022 unter Berücksichtigung von Infektionsrisiken
– Automatiktüren und -tore
– Elektroanlagen
– Trinkwasserinstallationen nach TrinkWV und VDI 6023
– Verdunstungskühlanlagen nach 42. BImSchV

Bereich Arbeitsmittel
– Firmenfahrzeuge